Service
Das neue Marktstammdatenregister
Nach einigen Verzögerungen ist seit dem 31.01.2019 das Markstammdatenregister (MaStR) für Stromerzeugungsanlagen veröffentlicht.
Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Stromerzeugungsanlagen ab diesem Zeitpunkt in einem dafür eingerichteten Webportal registrieren müssen. Bei nicht fristgemäßer Registrierung muss der Betreiber mit Bußgeldern rechnen. Die Information über die Meldepflicht erfolgte für Betreiber von EEG bzw. KWK-Anlagen bereits im Laufe des letzten Jahres. Aufgrund der Verzögerungen und den daraus entstandenen Änderungen, haben wir Ihnen die aktuelle Regelung im Folgenden zusammengefasst.
Warum wird ein neues Register eingeführt?
Das neue Register soll den Energiemarkt vollständig abbilden, um energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und mit einer besseren Datenqualität auszustatten. Mit den bisherigen Registern war dies aufgrund der schlechten Datenqualität nur eingeschränkt möglich.
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Die Meldepflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen und unmittelbar oder mittelbar an das Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass neben KWK-Anlagen wie dem Dachs, PV-Anlagen und auch Energiespeicher unter die Marktstammdatenregistrierung fallen. Die Meldepflicht ist unabhängig von der Größe der Anlage. Einzig echte Inselanlagen, also welche, die keinen Netzzugang haben, sind von der Meldepflicht befreit.
Die Anmeldung der Anlage im Anlagenregister oder PV-Meldeportal entbindet nicht von der Anmeldung im MaStR. Die Übertragung der Daten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich gewesen.
Bis wann muss die Anlage registriert werden?
Für die Registrierung im MaStR gelten folgende Fristen:
-
Ab dem 31.01.2019 müssen neue Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden
-
Ältere Anlagen bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren (also bis Januar 2021)
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung für die KWK-Anlage, die PV-Anlage und den Energiespeicher muss separat vom Betreiber vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann mit entsprechender Bevollmächtigung auch durch Dritte, wie beispielweise dem Installateur, erfolgen.
Die Anlage kann in vier Schritten auf der Seite des MaStR durchgeführt werden: www.marktstammdatenregister.de
-
Erstellen eines MaStR Kontos
-
Erfassung der Stammdaten (z.B. Standort und Kontaktinformationen)
-
Registrierung als Marktakteur
-
Registrierung der Anlage
Alle Angaben ohne Gewähr
Haben Sie sich schon die Energiesteuer für 2023 zurückgeholt?
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Formulare mit unserem Abrechnungsprogramm zur Energiesteuer-Rückerstattung unterstützen. Der Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer, für den im Dachs verfeuerten Brennstoff, ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die Rückerstattung wird gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres, beim Hauptzollamt gestellt wird. Der Erstattungsantrag z.B. für das Steuerjahr 2023 muss also spätestens bis zum 31.12.2024 gestellt sein.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Gerne beraten wir Sie auch umfassend bei Ihnen vor Ort.
Interesse? Dann melden Sie sich einfach zur direkten Terminabsprache.
EVOLES GmbH
Zum Butterberg 1
D-49170 Hagen a.T.W.
Telefon: +49 5405-9806-0
Telefax: +49 5405-9806-66
E-Mail: info@evoles.de