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KWK-Gesetz 2020 -
Profitieren Sie von den Gesetzesänderungen.

Förderungen

Im Juli 2020 wurde eine Novelle des KWK-Gesetzes beschlossen. 

Allerdings bereits kurze Zeit später, im Dezember 2020, wurden mit der Novelle des EEG erneut Ände­rungen für die KWK eingeführt.

Wir möchten Sie über diese Änderungen und die attraktiven neuen Förderungen informieren – denn auch der Dachs ist davon betroffen: Schnellere Amortisation, steuerliche Vorteile, weniger Bürokratie und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung!

Nicht nur die neueste Generation Dachs, sondern auch Ihr Dachs profitiert bei einer Modernisierung mehr denn je.

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Die Vorteile haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengefasst:

Zur leichteren Übersicht hat die ASUE zusammen mit dem B.KWK alle generellen Neuerungen in einem gemeinsamen Papier zusammengefasst. So änderten sich u.a. die Höhe und Dauer der KWK-Zuschläge. Während die Bagatellgrenze der EEG-Umlagebefreiung auf Eigenverbrauch für fossile KWK gleich blieb (≤ 10 kW, ≤ 10.000 kWh/a), erhöhte sich die Grenze für den Betrieb mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Biogas, auf ≤ 30 kW bzw. ≤ 30.000 kWh/a.

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Alle weiteren Zahlen finden Sie hier:

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Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" -
Jetzt ist auch der Dachs im Förderprogramm.

Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist mit einem schlanken Antrag für alle Fördermaßnahmen und höheren Zuschüssen gestartet.

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Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt dabei: Die Zusammenfassung der Förderung von Energieeffizienz bei Gebäuden und erneuerbaren Energien unter einem gemeinsamen Dach - der BEG – und die zum Teil deutliche Verbesserung der Förderkonditionen. Dies setzt starke Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und trägt entscheidend dazu bei, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. 

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Außerdem bietet die BEG mehr Flexibilität: Bei allen Maßnahmen entscheiden Sie, ob Sie einen Zuschuss oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchten. Gefördert werden zudem Planung und Baubegleitung sowie weitere Schritte, die nötig sind, um das eigentliche Vorhaben durchzuführen. Zudem wird die Energieberatung außerhalb der BEG gesondert finanziell unterstützt.

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

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  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Die Teilprogramme der BEG werden zeitlich gestaffelt eingeführt. Bereits am 01.01.2021 ist die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA als Zuschussvariante gestartet.

Die nächste Stufe der BEG wird am 01.07.2021 umgesetzt. Dann gehen die BEG Wohngebäude und die BEG Nichtwohngebäude – jeweils als Kredit- und Zuschussförderung – sowie die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start.

Ab dem 01.01.2023 werden alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet.

Die BEG enthält folgende Neuerungen:

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  • nur noch ein Antrag für alle Förderangebote

  • direkter Zuschuss oder zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss

  • Einführung von „EE“- und „NH“-Klasse

  • höhere Förderung bei Erreichen der „EE“- oder „NH“-Klasse 

  • Sanierung: neue Effizienzhausstufe EH 40

  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte höhere Förderung bei Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden möglich

  • Efficiency-Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung eigenständig förderfähig

  • Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert.

Auch der Dachs als Hybridlösung wurde nun mit ins Förderprogramm aufgenommen

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Das gesamte Förderprogramm im Überblick finden Sie hier:

Profitieren auch Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Alle attraktiven Förderungsmöglichkeiten und Vorteile haben wir in nachstehender Broschüre für Sie übersichtlich zusammengestellt: 

Im folgenden Video wird Ihnen das BEG einfach erklärt:

Mehr Informationen zu dem neuen BEG finden Sie unter nachfolgendem Link:

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) -
Die wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz im Überblick.

Seit dem 1. November 2020 gilt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz, GEG). Damit werden die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und weitere Regelungen zusammengeführt. Bei neuen Bauvorhaben müssen nun die Vorschriften des neuen Gesetzes eingehalten werden.

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Viele Regelungen der zuvor maßgeblichen EnEV und des EEWärmeG bleiben unverändert, z. B. die allgemeinen energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle und an die Heizungstechnik. Doch es gibt auch wichtige Änderungen und gänzlich neue Anforderungen.

In der folgenden Broschüre werden die wichtigsten Änderungen gegenüber der Gesetzeslage vor dem 1. November 2020 dargestellt:

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