Umlagefähige Wärmekosten mit KWK
FAQ zur Heizkostenabrechnung mit dem Dachs
Wird ein Dachs installiert, ändert sich einiges bei der Abrechnung der
Heizkosten, denn der Dachs produziert mit dem eingesetzten Gas bzw.
Heizöl nicht nur Wärme, sondern auch Strom.
Übersicht
Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Heizungsabrechnung zu beachten?
Die Heizkostenverordnung regelt grundsätzlich, welche Kosten an die
Mieter verrechnet werden dürfen und wie die Verteilung der Heizkosten
an die Mieter zu erfolgen hat.
Dürfen Investitionskosten und Instandhaltungskosten des Dachs umgelegt werden?
In der Heizkostenverordnung ist keine Umlage der Investitions- und
Instandhaltungskosten vorgesehen. Zu den umzulegenden Kosten gemäß
Heizkostenverordnung gehören die Kosten der Bedienung, Überwachung und
Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft
und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine
Fachkraft sowie die Reinigung der Anlage. Dies entspricht den
Wartungskosten welche vom Dachs-Lieferanten angegeben werden. Hinzu
kommen noch die Kosten der Messungen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Kosten der Verbrauchserfassung.
top
Welche Kosten der Heizwärmeerzeugung können den Mietern verrechnet werden?
Der eingesetzte Brennstoff kann nicht komplett umgelegt werden. Ein
Teil des Brennstoffs wird für die Stromerzeugung genutzt, der andere
Teil für die Wärmerzeugung. Die Ermittlung erfolgt gemäß
Berechnungsvorschrift der VDI 2077 Blatt 3.1 „Ermittlung der
umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“. Diese ist im
November 2012 erschienen und regelt Folgendes:
- Ermittlung des abrechnungsrelevanten Brennstoffanteils a
(Brennstoffanteil für Wärme aus KWK der an die Mietparteien weiter
verrechnet werden kann).
- Ermittlung der umlagefähigen Kosten. Dazu wird ein Umlagefaktor
errechnet um Kosten gemäß HeizkostenV, wie Wartungskosten,
Schornsteinfeger usw. der Wärme aus KWK zuordnen zu können.
Die Richtlinie kann beim VDI-Verlag bezogen werden. SenerTec stellt
kostenfrei und unverbindlich ein Rechen-Tool zur Ermittlung der
abrechnungsrelevanten Kosten des Dachs gemäß dieser Richtlinie zur
Verfügung.
top
Ändert sich die Messtechnik für die Erfassung der einzelnen Verbräuche der Mieter bei Einsatz des Dachs?
Nein, die Erfassung und Berechnung der einzelnen Heizwärme- und Trinkwarmwasser-erzeugungskosten der Mieter bleiben gleich.
top
Welche messtechnische Ausrüstung ist für die
Ermittlung der abrechnungs-relevanten Brennstoffmenge bei
Heizungsanlagen mit Dachs erforderlich?
In der VDI 2077 Beiblatt 3.1 wird zwischen zwei Methoden unterschieden.
Geprüfte Anlagen wie der Dachs, können nach der einfacheren
rechnerischen Methode berechnet werden. Je nach Methode ist eine
messtechnische Mindestausstattung erforderlich.
Rechnerische Methode
Bei Anwendung der rechnerischen Methode ist ein Gaszähler für die
Erfassung der Gasmenge für den Dachs und den Spitzenlastkessel sowie
der KWK-Stromzähler erforderlich. Die Berechnung erfolgt an Hand der
Wirkungsgrade des Dachs.
Messtechnische Methode
Diese Methode ist aufwändiger. Hier wird zusätzlich zum Haupt-Gaszähler
ein separater Unterzähler für den Dachs oder den Spitzenlastkessel und
ein Wärmemengenzähler für den Dachs, installiert zwischen Vor- und
Rücklauf des Dachs, benötigt.
top
Diese Information enthält Auszüge aus relevanten Gesetzen, Verordnungen
und Richtlinien und stellt deren Auslegung aus Sicht von SenerTec dar.
Nicht ausdrücklich genannte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind
zu berücksichtigen.
Schweinfurt, den 12.11.2012
SenerTec GmbH
Dietmar Weisenberger
Leiter Projektabteilung/Produktmanagement